Gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 281 des Ministerkabinetts ist eine Ausführungsvermessung erforderlich. Diese dokumentiert die tatsächliche Lage der Gebäude, deren Achsen sowie der technischen Versorgungsleitungen entsprechend der Projektdokumentation. Der topographische Vermessungsplan ist ein Lageplan, auf dem alle für die Inbetriebnahme relevanten Bauwerke und Anlagen dargestellt sind. Wird die Vermessung im Rahmen der Inbetriebnahme eines Gebäudes durchgeführt, erfolgt zusätzlich eine Höhenaufnahme.
Die topographische Vermessung umfasst die präzise Erfassung von Bauwerken sowie die Bestimmung der Lage unterirdischer Versorgungsleitungen. Sie bildet eine wesentliche Grundlage für die Planung und Realisierung von Bauvorhaben und technischen Infrastrukturen. Vor Beginn der Arbeiten wird der Umfang der Vermessungsleistungen festgelegt. In der Regel erfolgt dies anhand eines Schemas oder auf Basis der Grundstücksgrenzen.
Ausführungsvermessung für die Inbetriebnahme
Führen Sie eine Ausführungsvermessung durch, um die Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde für die Inbetriebnahme des Gebäudes einzureichen.
Die Ausführungsvermessung wird entweder während der Bauphase durchgeführt (z. B. beim Verlegen von unterirdischen Versorgungsleitungen), oder nach Abschluss der Bauarbeiten, um ein Neubaugebäude in Betrieb zu nehmen.
Die Ausführungsvermessung zeigt auf, wo sich auf dem Grundstück gemäß dem Projekt die Bauwerke, Achsen und Versorgungsleitungen befinden.
Wenn die Ausführungsvermessung für Versorgungsleitungen (Kabel, Rohrleitungen) durchgeführt wird, die unterirdisch liegen, muss der Eigentümer offene Gräben bereitstellen, um die Messungen durchführen zu können.
Topographie erforderlich
Bei Bedarf für die Inbetriebnahme eines Hauses.
Bei Bedarf für die Inbetriebnahme von Bauwerken.
Bei Bedarf für die Inbetriebnahme der errichteten Versorgungsleitungen.
Bei Bedarf für die Inbetriebnahme von ausgebauten Grundstücksflächen.
Die Ausführungsvermessung wird von einem zertifizierten Katasteringenieur durchgeführt
Die Kosten für die Ausführungsvermessung betragen ab 780 EUR in Riga und ab 580 EUR im Bezirk Riga.
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