Fragen und Antworten

Inbetriebnahme eines Gebäudes – was bedeutet das?


Das Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu. Laut den Bestimmungen des Baugesetzes (Būvniecības likums) hätten Eigentümer unvollendeter Häuser ihre Bauwerke spätestens bis Ende 2022 in Betrieb nehmen oder die Baugenehmigung (Būvatļauja) verlängern müssen. Aus den unterschiedlichsten Gründen haben dies jedoch längst nicht alle geschafft. Wie geht man also vor, um ein unvollendetes Bauwerk ordnungsgemäß in Betrieb zu nehmen?

Möglichkeiten zur Lösung solcher Probleme

  • Was geschieht mit denen, die es dennoch nicht geschafft haben, ihre Immobilie in Betrieb zu nehmen?

    Es ist wichtig, dass alle verstehen, dass die Unterlagen unbedingt in Ordnung gebracht und die Häuser ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden müssen. Dies betrifft sämtliche Bewohner unseres Landes. Andernfalls muss eine erhöhte Grundsteuer in Höhe von 3 % gezahlt werden.

  • Was tun, wenn ein Haus mit Abweichungen vom genehmigten Projekt oder sogar ganz ohne Projekt gebaut wurde? Die Bewohner wohnen bereits darin, ohne dass es in Betrieb genommen wurde – was sollen sie in diesem Fall tun?

    Der Eigentümer muss einen Fachmann beauftragen, die Änderungen am bereits bestehenden Hausprojekt einzuarbeiten oder das Hausprojekt komplett neu erstellen zu lassen, um das Haus anschließend in Betrieb zu nehmen. Alles, was gebaut wurde, aber nicht im Projekt enthalten ist, gilt als Verstoß.

  • Welche Änderungen am Bauprojekt können legalisiert werden?

    Wenn die bestehenden Änderungen am Hausprojekt den geltenden Bauvorschriften nicht widersprechen, können sie durch Eintragung ins Projekt legalisiert werden. Falls sie den Vorschriften widersprechen, kann der Vorgang deutlich komplizierter sein. Zum Beispiel wurden im neuen Gesetz die Abstände vom Haus zu den Nachbargrundstücksgrenzen geändert (früher 3 Meter, jetzt 4 Meter).

  • Was ist, wenn der Eigentümer eines noch nicht abgenommenen Hauses die Baugenehmigung nach den alten Regeln erhielt, als der Abstand vom Haus zur Grundstücksgrenze 3 Meter betrug und jetzt 4 Meter vorgeschrieben sind? Muss die Zustimmung des Nachbarn für diesen 3-Meter-Abstand eingeholt werden?

    Wenn das Haus ohne Verstöße gegen das genehmigte Projekt gebaut wurde, orientiert sich der Prüfer bei der Abnahme an den damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Projektgenehmigung galten. In diesem Fall ist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. Wenn jedoch Abweichungen vom Projekt vorliegen, müssen Änderungen vorgenommen werden, und die Zustimmung des Nachbarn für den 3-Meter-Abstand ist einzuholen.

  • Was ist, wenn zum Beispiel nach der Abnahme des Hauses eine Veranda angebaut wurde… Muss diese legalisiert werden?

    Ja, die Veranda muss auf jeden Fall legalisiert werden. Jede Anbaufläche (wie eine Veranda) vergrößert die Gesamtfläche des Hauses, was wiederum eine Anpassung der Grundsteuer erforderlich macht.

  • Was ist, wenn der Eigentümer beispielsweise die Fläche des Hauses reduziert und z. B. den zweiten Stock nicht baut? Wie kann ein solches Haus abgenommen werden?

    In diesem Fall kann das Haus nach der Abnahme in Betrieb genommen werden, nachdem Änderungen am Hausprojekt vorgenommen wurden, bei denen der zweite Stock entfernt wird. Eine kleinere Wohnfläche bedeutet auch eine niedrigere Grundsteuer.

  • Gibt es noch wichtige Punkte, die wir bisher nicht besprochen haben?

    Natürlich ist es wichtig zu wissen:
    ▪ Wenn Sie den Status eines einkommensschwachen oder bedürftigen Eigentümers haben, wird dieser Status nach der Abnahme Ihrer Immobilie aufgehoben.
    ▪ Die Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung beträgt 8 Jahre ab dem Datum der Erteilung.
    ▪ Diese Regeln gelten für alle Immobilienobjekte (Häuser, Schuppen, Garagen, Gartenhäuser usw.).
    ▪ Wenn das Gebäude schon lange existiert und keine Dokumente vorhanden sind, muss geprüft werden, ob Genehmigungen im Archiv der Bauverwaltung vorhanden sind. Außerdem sollte der technische Zustand des Gebäudes durch eine Bewertung eines Spezialisten (Ingenieur oder Architekt) überprüft werden.
    ▪ Wenn aus objektiven Gründen eine Abnahme nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, die Gültigkeit der Baugenehmigung zu verlängern.


  • Wird ein Haus ohne Innenausbau oder Innentüren zwischen den Zimmern abgenommen?

    Für die Abnahme muss das Haus bauvollständig sein und alle Versorgungsleitungen müssen angeschlossen sein. In einem Wohnhaus sollten die Küche, das Badezimmer und mindestens ein Zimmer fertiggestellt sein. Außerdem muss das Außengelände von der Straßenseite her gestaltet sein.

  • Kann ein Haus ohne Heizung abgenommen werden?

    Nein. Die Heizung muss installiert sein.

  • Wenn die Baugenehmigung vor 10–20 Jahren erteilt wurde und ihre Gültigkeit abgelaufen ist, muss eine neue Genehmigung eingeholt werden?

    Wenn das Haus ohne Verstöße gebaut wurde, kann es ohne zusätzliche Genehmigungen abgenommen werden.

  • Wenn ein unvollendetes Haus gekauft wurde und der vorherige Eigentümer eine Baugenehmigung hatte, und der neue Eigentümer es fertigstellt… Welche Probleme können bei der Abnahme auftreten?

    Wenn der Eigentümer der Immobilie wechselt, ändert sich die Nummer der Baugenehmigung nicht. Das Haus kann auf Grundlage der bereits vorhandenen Unterlagen abgenommen werden.

  • Wenn im Haus niemand wohnt, muss es abgenommen werden?

    Ja, auf jeden Fall. Andernfalls muss bis zur Abnahme ein erhöhter Immobiliensteuer-Satz gezahlt werden.

  • Wenn der Eigentümer das Haus aus finanziellen Gründen nicht fertigstellen und abnehmen lassen kann?

    Die finanziellen Probleme des Eigentümers ändern nichts an seiner Pflicht, das Haus abzunehmen. Andernfalls muss der Eigentümer den erhöhten Immobiliensteuersatz zahlen.

  • Wenn ein Grundstück gekauft wurde, aber trotz genehmigtem Bauprojekt und Baugenehmigung nichts gebaut wurde – muss ein nicht errichtetes Haus abgenommen werden?

    Beim Kauf eines Grundstücks ist niemand verpflichtet, darauf etwas zu bauen; es reicht, das Grundstück ordnungsgemäß zu pflegen. Wenn jedoch der Bau begonnen wurde, zum Beispiel ein Fundament gegossen wurde, muss das Gebäude fertiggestellt und fristgerecht abgenommen werden.

  • Und wenn eine Person eine Baugenehmigung erhalten hat, sich aber entschieden hat, nicht zu bauen?

    In diesem Fall muss sie einen Antrag bei der Bauverwaltung (Būvvalde) stellen, und die Baugenehmigung (Būvatļauja) wird aufgehoben.

  • Und wenn das Haus bereits ohne Baugenehmigung (Būvatļauja) und ohne Projekt gebaut wurde?

    Ein bereits gebautes Haus kann und muss legalisiert werden, damit kein Abriss erforderlich ist. Die Legalisierung umfasst die Erstellung des Hausprojekts, das Einholen der Baugenehmigung (Būvatļauja) sowie die Inbetriebnahme des Hauses.

  • Wird in diesem Fall eine Strafe für illegales Bauen verhängt?

    Natürlich wird ein Bußgeld verhängt. Anschließend wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und die entsprechende Strafe auferlegt. Danach werden die Fragen der Genehmigung des Hausprojekts, der Erteilung der Baugenehmigung (Būvatļauja) sowie der Inbetriebnahme des Hauses geregelt. Wenn der illegale Bau von einem Eigentümer begonnen und von einem anderen abgeschlossen wurde, wird der neue Eigentümer nicht bestraft. Allerdings müssen alle erforderlichen Unterlagen vom neuen Eigentümer erstellt werden.

  • Welche Kosten erwarten eine Person, die ihr Haus in Betrieb nehmen möchte?

    Es werden Ausgaben für Fachleute anfallen, die die Dokumentation in Ordnung bringen, insbesondere wenn Abweichungen im Bauprojekt vorliegen. Außerdem muss die korrekte Ausfüllung aller erforderlichen Unterlagen überwacht werden. Dies kann ziemlich kompliziert sein, wenn Sie sich noch nie damit beschäftigt haben und einfach nicht wissen, wie vorzugehen ist. In diesem Fall ist der vernünftigste Schritt die Beauftragung von Profis, die Ihnen helfen, die Dokumente korrekt zu erstellen und Ihr Eigentum ordnungsgemäß in Betrieb zu nehmen.

Unser Unternehmen ist bereit, auch in den schwierigsten Fällen zu helfen.
Wir erbringen Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiet Lettlands.

Rufen Sie uns an

Wir helfen Ihnen, alle Ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen



Beratung vereinbaren WhatsApp-Chat

Kontakt

Abnahme und Inbetriebnahme von Häusern und Gebäuden


Wir kümmern uns um Ihr Projekt - vom Anfang bis zur vollständigen Legalisierung. Der gesamte Papierkram und die Kommunikation mit Behörden sind unsere Aufgabe. Gartenhäuser, Einfamilienhäuser, Legalisierung von ungenehmigten Umbauten - warten Sie nicht auf Strafen, beginnen Sie noch heute.

Kontakt



Karte